An dieser Stelle möchte ich auf einen Blogartikel meines Kollegen Igor Plotkin verweisen, der sich mit dem Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern im juristischen Bereich befasst und auf die Probleme beim Einsatz von Laien (also nicht ermächtigten Übersetzern bzw. beeidigten Dolmetschern) verweist:
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
Das JVEG trat zum 01.08.2013 in geänderter Form in Kraft. Eine detaillierte Übersicht ist im Download-Bereich abrufbar.
Hier eine kurze, jedoch nicht vollständige Übersicht zur Honorierung von Übersetzungen und Dolmetschleistungen:
Dolmetscherhonorar | Dolmetscherhonorar 70 EUR je Stunde und, wenn ausdrücklich für simultanes Dolmetschen heran- gezogen wurde, 75 EUR; maßgeblich ist die im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens zuzüglich MwSt. |
Ausfallentschädigung | Ausfallentschädigung wird bis zu einem Betrag gewährt, der dem Honorar für zwei Stunden entspricht (140 bzw. 150 EUR – je nach zuvor mitgeteilter Art des Dolmetschens) |
Übersetzerhonorar | 1,55 EUR für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, (Grundhonorar). Bei nicht elektro- nisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten 1,75 EUR (erhöhtes Honorar); Bei häufiger Verwendung von Fachausdrücken, mehreren beinhalteten Fachgebieten, schwerer Lesbarkeit des Textes, besonderer Eilbedürftigkeit oder bei einer in Deutschland selten vorkommen- den Fremdsprache 1,85 EUR Grundhonorar, 2,05 EUR erhöhtes Honorar. Besondere Vergütung – max. das Eineinhalbfache des nach §§ 9 bis 11 zulässigen Honorars Max. das Doppelte des nach §§ 9 bis 11 zulässigen Honorars, wenn sich die Parteien oder Beteiligten dem Gericht gegenüber mit einer bestimmten oder einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vergütung einverstanden erklärt haben. |
Sind die beauftragten Texte nicht editierbar (auch PDF-Dateien sind nicht editierbar; editierbar sind nur Dateien, in denen der Text sofort mit der Übersetzung überschrieben werden kann, also doc, docx, xls, xlsx und ähnliche Formate), fällt das erhöhte Honorar an.
Ein Musterdokument zur Begründung des erhöhten Satzes kann im Downloadbereich heruntergeladen werden: http://www.rechtstexte.info/files/Bilder/17467_Erschwernis-laut-JVEG.docx